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Pressemitteilungen

11.05.2012, Berlin

BVE-Konjunkturreport April 2012

Im Februar 2012 konnte die Ernährungsindustrie ihren Umsatz gegenüber dem...
09.05.2012, Berlin

BVE-Jahresbericht 2011_2012: Mehr Wertschätzung für Lebensmittel - und für die Ernährungsindustrie

Informationen zur aktuellen Wirtschaftslage in der Ernährungsindustrie und...

Terminkalender

24
Mai
24.05.2012, Berlin

Dialog Lebensmittel. Wir schaffen Werte!

Gemeinsame Veranstaltung HDE und BVE...
11
Jun
11.06.2012 15:30 Uhr, Berlin, Claire-Waldoff-Straße 7

BVE-Geschäftsführergespräch

11
Jun
11.06.2012 19:00 Uhr, Berlin, Atrium der Deutschen Bank, Eingang Charlottenstraße

Abendempfang Außenwirtschaftstag der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Gemeinsame Veranstaltung von BVE, BMELV und dem Auswärtigen Amt

Novelle des Messwesens/Eichgesetzes

Sonderregelungen für Transportverpackungen

04.07.2008, Berlin
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13.09.2007, 3C12/06) zur Abgrenzung von echten Fertigverpackungen und solchen Fertigverpackungen, deren Zweck sich in ihrer Transportfunktion erschöpft (so genannte „unechte“ Fertigverpackungen) hat zu erheblicher Rechtsunsicherheit im zwischengewerblichen Warentransfer mit Lebensmitteln geführt.

Die Abgrenzung ist dafür entscheidend, ob eine Nettogewichtsauszeichnung auf den Verpackungen („echte Fertigverpackungen“) angebracht werden muss und somit für die Verpacker zusätzlicher, kostenrelevanter Aufwand entsteht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat bezüglich der Unterscheidung zwischen diesen beiden Verpackungsformen auf eine „objektive Beurteilung nach der Verkehrsanschauung“ abgestellt. Dieser Ansatz ist jedoch nur bedingt praxistauglich, da sich echte und unechte Fertigverpackungen physisch oftmals überhaupt nicht voneinander unterscheiden. Die von dieser Rechtslage ausgehende Unsicherheit betrifft die gesamte Lebensmittelwirtschaft einschließlich Lebensmitteleinzelhandel und Handwerk.

In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 18.06.2008 hat sich die BVE gemeinsam mit den Verbänden BLL, BVL, BVDF, DFV, HDE und VDF dafür ausgesprochen, diesen Rechtsunsicherheiten im Rahmen der geplanten Novelle des Eichgesetzes durch eine Ausnahmeregelung für derartige Verpackungen Rechnung zu tragen.

Die gemeinsame Stellungnahme finden Sie hier.