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Referentenentwurf des Umweltgesetzbuchs - Neue Belastungen für die Wirtschaft
20.06.2008, Berlin
In ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Umweltgesetzbuchs hat die BVE gegenüber den Bundesministerien für Umwelt, Wirtschaft sowie Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf belastende Rechtsverschärfungen und –unsicherheiten hingewiesen.
Vorgesehene Änderungen im Wasserrecht würden zu Belastungen der Mineralbrunnen-, Erfrischungsgetränke-, Brauerei- und Spirituosenindustrie führen. Die für diese Branchen essentielle Wassernutzung erfolgt in vielen Fällen auf der Rechtsgrundlage der so genannten Bewilligung. Der Gesetzentwurf sieht indes vor, dies zukünftig über eine Erlaubnis zu regeln, die eine schwächere Rechtsposition vermittelt als die Bewilligung. Dies behaftet insbesondere auch zukünftige Investitionsvorhaben mit Unwägbarkeiten.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Implementierung neuer, dem gegenwärtigen Umweltrecht nicht bekannter Rechtsbegriffe vor. Dies wird gegebenenfalls dazu führen, dass die obergerichtliche Rechtsprechung zum gegenwärtigen Umweltrecht teilweise ihre Leitfunktion verlieren wird. Dadurch wird die Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen und Behörden beeinträchtigt.
Die BVE hat in ihrer Stellungnahme deshalb gefordert, diesen Bedenken Rechnung zu tragen und die relevanten Regelungen des aktuellen Umweltrechts widerspruchsfrei in das vorgesehene Umweltgesetzbuch zu integrieren.