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Pressemitteilungen

11.05.2012, Berlin

BVE-Konjunkturreport April 2012

Im Februar 2012 konnte die Ernährungsindustrie ihren Umsatz gegenüber dem...
09.05.2012, Berlin

BVE-Jahresbericht 2011_2012: Mehr Wertschätzung für Lebensmittel - und für die Ernährungsindustrie

Informationen zur aktuellen Wirtschaftslage in der Ernährungsindustrie und...

Terminkalender

24
Mai
24.05.2012, Berlin

Dialog Lebensmittel. Wir schaffen Werte!

Gemeinsame Veranstaltung HDE und BVE...
11
Jun
11.06.2012 15:30 Uhr, Berlin, Claire-Waldoff-Straße 7

BVE-Geschäftsführergespräch

11
Jun
11.06.2012 19:00 Uhr, Berlin, Atrium der Deutschen Bank, Eingang Charlottenstraße

Abendempfang Außenwirtschaftstag der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Gemeinsame Veranstaltung von BVE, BMELV und dem Auswärtigen Amt

BVE-Forderung nach umfassendem Einsatz von Reststoffen aus der Nahrungsmittelproduktion wird umgesetzt

Bundeskabinett beschloss am 05.12.2007 Entwurf zur Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG)

07.12.2007, Berlin
Die aktuelle Regelung im EEG über den so genannten NawaRo-Bonus beschränkt den Einsatz von pflanzlichen Reststoffen aus der Lebensmittelherstellung in Biogasanlagen. In der Ernährungsindustrie fallen im großen Umfang pflanzliche Reststoffe an, wie z. B. Treber, Trester, Abputz- und Schälreste sowie Kleinkorn, Spelzen, Abputze und Leichtgetreide aus der Mühlenwirtschaft. Diese beinhalten ein hohes energetisches Potential, werden allerdings von den Betreibern von Biogasanlagen nicht eingesetzt, da dies zu einem gänzlichen Fortfall der NawaRo-Vergütungen führen würde. Die betroffenen Unternehmen der Ernährungsindustrie müssen diese Reststoffe deshalb vielfach mit einem beträchtlichen Kostenaufwand entsorgen.

Aus diesem Grund hat sich die BVE gegenüber den Bundesministerien für Wirtschaft, Umwelt sowie Ernährung/Landwirtschaft/Verbraucherschutz für einen restriktionsfreien Einsatz dieser Reststoffe eingesetzt. Der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums wurde entsprechend überarbeitet. Nach dem nunmehr vorliegenden Entwurf des Bundeskabinetts soll es zukünftig möglich sein, derartige Reststoffe neben nachwachsenden Rohstoffen in Biogasanlagen einzusetzen. Der so genannte NawaRo-Bonus wird dann lediglich anteilig für die Strommenge gezahlt, die auf dem Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen beruht.