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1 Jahr DPG-Pfandsystem

04.05.2007, Berlin
Pünktlich mit Inkrafttreten der neuen Pfandregelungen für Einweg-Getränkeverpackungen hat die DPG am 1. Mai 2006 die operative Tätigkeit aufgenommen.

Ein Jahr danach ist das DPG-Pfandsystem vom Verbraucher im Markt angenommen und wird von den Beteiligten in Industrie und Handel wie auch der Politik als Partner akzeptiert.

Der Verbraucher schätzt die Möglichkeit, dank DPG-System - fast ohne Einschränkungen - überall in den Läden des Handels geleerte Einweg-Getränkeverpackungen gegen Pfandauszahlung zurückgeben zu können und greift daher gerne zu pfandpflichtigen
Getränken in Einweg-Verpackungen. Die Gesamtzahl der zurückgegebenen Einweg-Getränkeverpackungen liegt daher bereits nach zwölf Monaten bei ca. 10 Milliarden Stück. Das entspricht einem Pfandvolumen von 2,5 Mrd. Euro. Vor diesem Hintergrund richtet die DPG an den Verbraucher die dringende Bitte, die Einwegverpackungen nicht zu verknicken und auch nicht zu verbeulen und das Etikett unbeschädigt zu lassen. Nur die Rückgabe von unbeschädigten Verpackungen gewährleistet die reibungslose Rücknahme über die Automaten.

Trotz der hohen Komplexität des DPG-Systems und der großen Anzahl der Beteiligten ist es verhältnismäßig schnell gelungen, das Pfandclearing zu installieren. Ein Anfangsstau beim Clearing von Pfandgeldern ist nach intensiver Korrektur von Fehlinterpretationender DPG-Vorgaben zur Abwicklung der Zahlungsverkehre gemeinsam mit den Dienstleistern zügig gemeistert worden.

Große Herausforderungen hatte auch die Technik des DPG-Systems zu bewältigen. Es galt, die völlig neu entwickelte Farbe, ihre Aufbringung auf Etiketten und Dosen und die Auslesetechnik in den Einzelhandelsautomaten und Großzählzentren in Einklang zu bringen. Ein wichtiges Ziel der DPG wurde dabei am 1. Februar 2007 erreicht: Alle im Markt beim Handel, aber auch in den Zählzentren befindlichen Leergutrücknahmeautomaten
führen die so genannte Vollauslesung durch. Sie überprüfen dabei den EAN-Code und lesen das DPG-Sicherheitskennzeichen in der DPG-Farbe aus.

Gegenwärtig zählt das DPG-System rund 448 Systemteilnehmer, zum Teil in mehreren Rollen, wie z.B. Abfüllen/Importeur, Rücknehmer und Forderungssteller. Insgesamt
stehen in den Läden des Handels derzeit mehr als 15.000 Rücknahmeautomaten von 6 verschiedenen Herstellern. 11 Zählzentrumsbetreiber sind mit mehr als 250 Rücknahmevorrichtungen bundesweit an 29 Standorten tätig.

Zurzeit wird die 5. Novelle der Verpackungsverordnung beraten. Die DPG hat an die Bundesregierung die Forderung gerichtet, eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Einweg-Getränkeverpackungen einzuführen, um der Trittbrettfahrerei besser beizukommen. Dem hat die Bundesregierung im Entwurf entsprochen. Unberücksichtigt geblieben ist bisher die DPG-Forderung zur Einführung eines Bußgeldes bei Missachtung der Kennzeichnungspflicht.

Weitere Forderung an die Politik ist die Reduzierung des viel zu hohen Pfandbetrages von 25 Cent, um den Anreiz für potentiellen Pfandbetrug zu reduzieren. Im Übrigen erwartet die DPG eine konsequente Verfolgung des unerlaubten pfandfreien Verkaufs durch die Ordnungsbehörden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Verena Böttcher
DPG Deutsche Pfandsystem GmbH
Tel. 030 800974-0
Fax: 030 800974-111


Bernd-Ulrich Sieberger
DPG Deutsche Pfandsystem GmbH
Tel.: 030 800974-360
Fax: 30 800974-111