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BVE für haushaltsnahe Sammlung und Entsorgung von Verkaufsverpackungen

Referentenentwurf zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung liegt vor

23.03.2007, Berlin
Später als erwartet hat das Bundesumweltministerium am 05.03.2007 den Referentenentwurf zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung vorgelegt. Die BVE befürwortet und unterstützt das Vorhaben des Bundesumweltministeriums, die haushaltsnahe Sammlung und Entsorgung von Verkaufsverpackungen sicherzustellen.

Es ist belegt, dass die Kostenbeteiligung für die Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen des privaten Endverbrauchs seit Jahren kontinuierlich zurückgeht. Ursache hierfür ist insbesondere die so genannte „Lizenzprellerei/Trittbrettfahrerei“ durch eine zunehmende Anzahl von Herstellern und Vertreibern. Hinzu kommt eine wachsende, aber im erheblichen Umfang ungenügend praktizierte Selbstentsorgung in diesem Bereich. Den Betreibern dualer Systeme werden in einer Größenordnung in Höhe von ca. 35 % Verkaufsverpackungen des privaten Endverbrauchs zugeleitet, ohne dass hierfür eine Kostenbeteiligung erfolgt.

Diese Entwicklung bedingt eine zunehmende finanzielle Auszehrung und konkrete Gefährdung der dualen Systeme und der durch sie im Wesentlichen getragenen haushaltsnahen Wertstoffsammlung. Unterstrichen wird dies durch Erwägungen einzelner Handelsunternehmen, Teile ihres Sortiments bzw. der zugrunde liegenden Verkaufsverpackungen zukünftig nicht mehr über duale Systeme, sondern im Wege von Selbstentsorgerlösungen einer Rücknahme und Verwertung zuzuführen, sofern den bestehenden Wettbewerbsverzerrungen nicht in legislativer Weise adäquat entgegengetreten wird.

Daneben sehen sich die für den Vollzug der Verpackungsverordnung zuständigen Landesbehörden aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage und der mit ihr verbundenen Intransparenz nicht dazu in der Lage, restriktiv auf Unternehmen einzuwirken, die sich nicht verpackungsverordnungs-konform verhalten. Vor dem Hintergrund dieser Situation ist es zunächst von entscheidender Bedeutung dem vorbezeichneten Befund durch eine zügig herbeizuführende Novellierung der Verpackungsverordnung entgegenzuwirken, damit der Fortbestand der haushaltsnahen Wertstoffsammlung gewährleistet werden kann.

Hervorzuhebendes Element des Referentenentwurfs ist das vorgesehene Trennungssystem zwischen dualen Systemen und Selbstentsorgern. Zukünftig sollen sämtliche Verkaufsverpackungen, die für den privaten Endverbrauch bestimmt sind, über duale Systeme zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt werden. Darüber hinausgehende Verkaufsverpackungen müssen dann auch über die Selbstentsorgung erfasst werden. Daneben soll durch eine so genannte Vollständigkeitserklärung die vorhandene Intransparenz, die insbesondere auch den behördlichen Vollzug der Verpackungsverordnung beeinträchtigt, beseitigt werden. Hierzu hätten Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen für den privaten Endverbrauch jährlich eine zu testierende Erklärung abzugeben, die sich über den Umfang der in den Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen sowie deren Systemzuordnung zu verhalten.

Der Referentenentwurf ist bislang noch nicht ressortabgestimmt. Dem Vernehmen nach hat das Bundeswirtschaftsministerium Bedenken gegenüber der vorgesehenen Systemtrennung zwischen den dualen Systemen und der Selbstentsorger geäußert. Seitens einzelner Bundesländer wird darüber hinaus Kritik an der Ausgestaltung der Vollständigkeitserklärung erhoben. Es bleibt vor diesem Hintergrund abzuwarten, ob sich das Vorhaben des Bundesumweltministeriums, das die Verpackungsverordnung dem Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause 2007 passiert, realisieren lässt.