BVE-Stellungnahme:
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch
Verkäufe von Lebensmitteln unter Einstandspreis tragen dazu bei, dass sich kleinere und mittlere Handelsunternehmen auf Dauer nicht auf dem Markt behaupten können. Dies fördert die Konzentration von großen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels und deren Nachfragemacht gegenüber der Ernährungsindustrie. Die Ernährungsindustrie hat ein vitales Interesse daran, dass sie für ihre hochwertigen Erzeugnisse angemessene Preise erzielt. Allerdings ist bereits seit Jahren festzustellen, dass durch die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel ein erheblicher Druck auf die Abgabepreise der Lebensmittelhersteller bedingt wird. Häufig müssen erhebliche Zugeständnisse bei der Fixierung von Konditionen und Preisen gemacht werden, um Listungen zu ermöglichen. Von angemessenen Abgabepreisen, die einen hinreichenden Ertrag sicherstellen, kann vielfach nicht die Rede sein.Die vorgesehene Verschärfung des Verbots von unter Einstandspreisen für Lebensmittel stellt einen Ansatz dar, um den Problemen, die mit dieser Entwicklung für die Unternehmen der Ernährungsindustrie verbunden sind, partiell entgegenzuwirken. Von einer derartigen Regelung kann insbesondere eine Signalwirkung ausgehen, dass für qualitativ hochwertige Lebensmittel ein angemessener Preis zu zahlen ist. Vor diesem Hintergrund befürwortet die BVE den vorliegenden Gesetzentwurf. Um die Anwendbarkeit dieser Regelung zu erleichtern sollte erwogen werden, das Tatbestandsmerkmal des Verkaufs unter Einstandspreis einer Legaldefinition zuzuführen. Allerdings ist dafür Sorge zu tragen, dass die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs nicht zu einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand in den Unternehmen führt.
Das generelle Problem, dass die Produkte der deutschen Ernährungsindustrie in Deutschland einem ausgeprägten Preisdruck seitens des Handels ausgesetzt sind und angemessene Abgabepreise vielfach nicht erzielt werden können, wird durch die beabsichtigte Novelle nicht gelöst.
Die vorgesehenen Regelungen zur Bekämpfung des Preismissbrauchs im Bereich der Energieversorgung werden von der BVE befürwortet.
Deutschland ist einer der Spitzenreiter bei den Preisen von industriellen Abnehmern für die Energieträger Gas und Strom. Gerade die mittelständischen Unternehmen der Ernährungsindustrie, die charakteristisch für diese Branche sind, benötigen wettbewerbsfähige
Energiepreise. Diese Unternehmen haben im Gegensatz zu anderen Industriezweigen in der Regel keine internationalen Standortalternativen.
Die hohen Preise für Gas und Strom sind insbesondere durch die Struktur des Energiemarktes in Deutschland bedingt. Dieser Markt wird im Wesentlichen von vier Energieerzeugern dominiert, die mangels qualifizierten Wettbewerbs ihre Abgabepreise gegenüber den Verbrauchern durchsetzen können. Es ist nicht absehbar, wann ein funktionierender, europäischer Energiemarkt mit einer entsprechenden Preisfindung zur Verfügung steht.
Vor diesem Hintergrund bedarf es einer verstärkten Aufsicht durch die Kartellbehörden, um Fehlentwicklungen, die durch einen unzureichenden Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt bedingt werden, entgegenzuwirken.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
RA Peter Feller
Tel. 030-200 786 160
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