BVE-Compliance
Das europäische sowie das nationale Kartellrecht haben durch Novellierungen in der Vergangenheit zum Teil einen Systemwechsel erfahren. Die bislang bestehende Anmelde- und Freistellungsmöglichkeit für wettbewerbsbeschränkende Absprachen ist durch ein System der Legalausnahmen ersetzt worden. Unternehmen müssen nunmehr eigenverantwortlich prüfen, ob ihr Verhalten mit dem Kartellrecht vereinbar ist. Hinzu kommt eine Verschärfung der Bußgeldpraxis der Kartellbehörden. Diese Entwicklung hat sowohl zu einer Verunsicherung als auch zu einer erhöhten kartellrechtlichen Sensibilität im Unternehmens- und Verbandsbereich geführt. Die BVE hat dies zum Anlass genommen, um ein Compliance-Programm zu erstellen, das ein kartellrechtskonformes Verhalten im Rahmen der Verbandsarbeit sicherstellen soll. Der BVE-Vorstand hat dieses Programm im September 2008 verabschiedet.Das BVE-Compliance-Programm steht hier zum Download für Sie bereit.




