Überblick
Lebensmittel und Ernährung gehen jeden etwas an. Entsprechend erfahren die damit verbundenen Themen in Gesellschaft, Medien und der Politik eine große Aufmerksamkeit; entsprechend hoch ist der Stellenwert der lebensmittel- und ernährungsbezogenen Verbraucherpolitik in Deutschland und der EU; entsprechend werden laufend neue Forderungen an die Herstellung und Vermarktung artikuliert, entsprechend laut und oft ertönt der Ruf nach dem Gesetzgeber.Die „klassische“ Verbraucherpolitik zielt auf den Gesundheitsschutz und auf die Vermeidung von Irreführung und Täuschung ab; darüber hinaus will sie den Verbraucher durch Informationen in die Lage versetzen, eigenverantwortliche Kauf- und Verzehrsentscheidungen zu treffen. Zunehmend werden aber diese Zielrichtungen durch Aspekte einer „fürsorglichen
Lenkung“ ergänzt; danach will die Verbraucherpolitik Einfluss auf das Lebensmittelangebot und seine Vermarktung nehmen und darüber die Nachfrage in eine bestimmte politisch vorgegebene Richtung („kluger Konsum“) lenken. Gleichsam gebetsmühlenartig werden Werbebeschränkungen, die Reformulierung von Produkten (weniger Fett, Zucker, Salz) und ein möglichst ungehinderter Zugang zu produkt- und unternehmensspezifischen Daten gefordert.
Unübersehbar ist vor allem im internationalen Bereich, wie gesetzgeberische Eingriffe oder „erzwungene“ Selbstverpflichtungen beispielsweise als Mittel zur Überwindung der Übergewichtsproblematik propagiert werden. Oftmals sind Forderungen aber auch als Ausdruck einer grundsätzlichen Skepsis oder gar Ablehnung der gewerblichen und vor allem industriellen Herstellung von Lebensmitteln zu sehen und nicht selten scheint die Verknüpfung von
Lebensmitteln und Technik nicht in das Weltbild zu passen. Dabei wird übersehen, dass das heutige moderne Lebensmittelangebot in seiner Breite, Sicherheit und Qualität maßgeblich auf der industriellen Verarbeitung und Veredlung beruht.
Die Diskussion um die Verbraucherpolitik bewegt sich im Spannungsfeld von Produktions- und Vermarktungsfreiheit einerseits und von staatlicher Reglementierung und Kontrolle andererseits sowie von der Eigenverantwortung des einzelnen Verbrauchers. Die Realität neigt dazu, auftauchende Fragen und Probleme mit Hilfe der Gesetzgebung lösen zu wollen; sie negiert dabei nicht selten die Mechanismen des Marktes und auch die Eigenverantwortlichkeit des Verbrauchers, ohne die es keine Lebensmittelsicherheit und keine gesunde Ernährung im Rahmen eines angemessenen Lebensstils geben kann. Diese Politik hat in den letzten Jahrzehnten zu einer Ausuferung der Gesetzgebung, verbunden mit einer wachsenden Bürokratie, beigetragen. Die immer wieder von der Politik erhobenen Forderungen und auch Versprechungen, mit der „Entbürokratisierung“ Ernst zu machen, waren bisher wirkungslos. Durch diese ausufernde Gesetzgebungstätigkeit, vor allem in Brüssel, aber auch auf nationaler Ebene, ist letztlich die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit immer weiter eingeschränkt worden,
ohne das dies in vielen Fällen durch übergeordnete Gründe des Verbraucherschutzes gerechtfertigt war.
Die Politik der BVE zielt auf einen Ausgleich zwischen sachlich gebotener Reglementierung insbesondere im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der aus der Freiheit der Unternehmen erwachsenden eigenen Verantwortung für sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel.









